Digitale Barrierefreiheit: Darum sollten Unternehmen jetzt handeln
Bereits seit 2020 ist der barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geltender Standard. Mit Stichtag 28. Juni 2025 wird dieser auch auf Unternehmen der Privatwirtschaft angewandt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet sie dazu. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an digitalen Angeboten und damit am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Für Unternehmen ist jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit der konkreten Umsetzung zu beginnen! Denn digitale Barrierefreiheit ist ein aufwendiger Prozess. Auctores unterstützt Sie dabei.